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   BSG, 29.12.2011 - B 11 AL 104/11 B   

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BSG, 29.12.2011 - B 11 AL 104/11 B (https://dejure.org/2011,29880)
BSG, Entscheidung vom 29.12.2011 - B 11 AL 104/11 B (https://dejure.org/2011,29880)
BSG, Entscheidung vom 29. Dezember 2011 - B 11 AL 104/11 B (https://dejure.org/2011,29880)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Revisionszulassung - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 29.12.2011 - B 11 AL 104/11 B
    Der Senat lässt dahinstehen, ob die Klägerin damit eine hinreichend konkrete Rechtsfrage mit Breitenwirkung formuliert hat, die in einem Revisionsverfahren mit einer verallgemeinerungsfähigen Aussage beantwortet werden könnte (vgl hierzu BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 und 39; Senatsbeschluss vom 17.8.2009 - B 11 AL 192/08 B - Juris) .

    Soweit die Klägerin ausführt, sie hätte sich bei "pflichtgemäßer Aufklärung" durch die Sachbearbeiterin der Beklagten früher arbeitslos gemeldet, um ihren Restanspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten, wird deutlich, dass es ihr nicht um die Beantwortung einer abstrakten Rechtsfrage, sondern im Kern um die Beanstandung der Richtigkeit der Entscheidung des LSG geht, über die aber im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht zu befinden ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 und 67; stRspr) .

  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Auszug aus BSG, 29.12.2011 - B 11 AL 104/11 B
    Die Klägerin führt hierzu lediglich aus: "Die Entscheidungen des BSG, die hierzu zitiert werden, passen nicht, da sie sich mit ganz anderen Fällen befassen." Soweit sie mit dieser Äußerung auf die im Urteil des Landessozialgerichts (LSG) zitierten Entscheidungen des BSG vom 19.1.2005 - B 11a/11 AL 11/04 R -, vom 31.1.2006 - B 11a AL 15/05 R -, vom 1.4.2004 - B 7 AL 52/03 R - sowie vom 3.12.2009 - B 11 AL 28/08 R - Bezug nehmen sollte, hätte sie sich im Einzelnen mit dem Entscheidungsgehalt dieser Urteile auseinandersetzen und aufzeigen müssen, dass sich die aufgeworfene Frage aus dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht hinreichend beantworten lässt.
  • BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erlöschensfrist - keine Verlängerung bei Bezug von

    Auszug aus BSG, 29.12.2011 - B 11 AL 104/11 B
    Die Klägerin führt hierzu lediglich aus: "Die Entscheidungen des BSG, die hierzu zitiert werden, passen nicht, da sie sich mit ganz anderen Fällen befassen." Soweit sie mit dieser Äußerung auf die im Urteil des Landessozialgerichts (LSG) zitierten Entscheidungen des BSG vom 19.1.2005 - B 11a/11 AL 11/04 R -, vom 31.1.2006 - B 11a AL 15/05 R -, vom 1.4.2004 - B 7 AL 52/03 R - sowie vom 3.12.2009 - B 11 AL 28/08 R - Bezug nehmen sollte, hätte sie sich im Einzelnen mit dem Entscheidungsgehalt dieser Urteile auseinandersetzen und aufzeigen müssen, dass sich die aufgeworfene Frage aus dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht hinreichend beantworten lässt.
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 29.12.2011 - B 11 AL 104/11 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss die Beschwerdebegründung mithin eine konkrete Rechtsfrage aufwerfen, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .
  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 28/08 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungslosigkeit -

    Auszug aus BSG, 29.12.2011 - B 11 AL 104/11 B
    Die Klägerin führt hierzu lediglich aus: "Die Entscheidungen des BSG, die hierzu zitiert werden, passen nicht, da sie sich mit ganz anderen Fällen befassen." Soweit sie mit dieser Äußerung auf die im Urteil des Landessozialgerichts (LSG) zitierten Entscheidungen des BSG vom 19.1.2005 - B 11a/11 AL 11/04 R -, vom 31.1.2006 - B 11a AL 15/05 R -, vom 1.4.2004 - B 7 AL 52/03 R - sowie vom 3.12.2009 - B 11 AL 28/08 R - Bezug nehmen sollte, hätte sie sich im Einzelnen mit dem Entscheidungsgehalt dieser Urteile auseinandersetzen und aufzeigen müssen, dass sich die aufgeworfene Frage aus dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht hinreichend beantworten lässt.
  • BSG, 17.08.2009 - B 11 AL 192/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 29.12.2011 - B 11 AL 104/11 B
    Der Senat lässt dahinstehen, ob die Klägerin damit eine hinreichend konkrete Rechtsfrage mit Breitenwirkung formuliert hat, die in einem Revisionsverfahren mit einer verallgemeinerungsfähigen Aussage beantwortet werden könnte (vgl hierzu BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 und 39; Senatsbeschluss vom 17.8.2009 - B 11 AL 192/08 B - Juris) .
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 127/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsmittelfrist - Versäumung -

    Auszug aus BSG, 29.12.2011 - B 11 AL 104/11 B
    Dem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) kann schon deshalb nicht entsprochen werden, weil Voraussetzung hierfür und für die damit verbundene Beiordnung eines Rechtsanwalts nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes ist, dass die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Erklärung) in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz , § 117 Abs. 2 und 4 der Zivilprozessordnung ) mit dem durch die Prozesskostenhilfevordruckverordnung vom 17.10.1994 (BGBl I 3001) eingeführten Vordruck eingereicht wird (BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1 und 3; BGH VersR 1981, 884; BFH-NV 1989, 802; BVerfG SozR 1750 § 117 Nr. 2 und 6).
  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 11/04 R

    Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Versäumung der Ausschlussfrist -

    Auszug aus BSG, 29.12.2011 - B 11 AL 104/11 B
    Die Klägerin führt hierzu lediglich aus: "Die Entscheidungen des BSG, die hierzu zitiert werden, passen nicht, da sie sich mit ganz anderen Fällen befassen." Soweit sie mit dieser Äußerung auf die im Urteil des Landessozialgerichts (LSG) zitierten Entscheidungen des BSG vom 19.1.2005 - B 11a/11 AL 11/04 R -, vom 31.1.2006 - B 11a AL 15/05 R -, vom 1.4.2004 - B 7 AL 52/03 R - sowie vom 3.12.2009 - B 11 AL 28/08 R - Bezug nehmen sollte, hätte sie sich im Einzelnen mit dem Entscheidungsgehalt dieser Urteile auseinandersetzen und aufzeigen müssen, dass sich die aufgeworfene Frage aus dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht hinreichend beantworten lässt.
  • BSG, 29.03.2017 - B 5 RE 12/16 B

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung;

    Derart auf die Gestaltung des Einzelfalls zugeschnittene Fragen können aber von vornherein keine Breitenwirkung entfalten, weil sie im angestrebten Revisionsverfahren nicht mit einer verallgemeinerungsfähigen Aussage beantwortet werden könnten (vgl hierzu BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10 und Nr. 39 S 58; BSG Beschlüsse vom 17.8.2009 - B 11 AL 192/08 B - Juris RdNr 3 und vom 29.12.2011 - B 11 AL 104/11 B - BeckRS 2012, 65384 RdNr 6).
  • BSG, 27.08.2015 - B 5 R 116/15 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge; Merkmal eines Beweisantrags; Rüge

    Derart auf die Gestaltung des Einzelfalls zugeschnittene Fragen können aber von vornherein keine Breitenwirkung entfalten, weil sie im angestrebten Revisionsverfahren nicht mit einer verallgemeinerungsfähigen Aussage beantwortet werden könnten (vgl hierzu BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10 und Nr. 39 S 58; BSG Beschlüsse vom 17.8.2009 - B 11 AL 192/08 B - Juris RdNr 3 und vom 29.12.2011 - B 11 AL 104/11 B - BeckRS 2012, 65384 RdNr 6).
  • BSG, 11.10.2018 - B 5 RE 7/18 B

    Verpflichtung zur Entrichtung von Beiträgen zur Rentenversicherung aufgrund der

    Derart auf die Gestaltung des Einzelfalls zugeschnittene Fragen können aber von vornherein keine Breitenwirkung entfalten, weil sie im angestrebten Revisionsverfahren nicht mit einer verallgemeinerungsfähigen Aussage beantwortet werden könnten (vgl hierzu BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10 und Nr. 39 S 58; BSG Beschlüsse vom 17.8.2009 - B 11 AL 192/08 B - Juris RdNr 3 und vom 29.12.2011 - B 11 AL 104/11 B - BeckRS 2012, 65384 RdNr 6).
  • BSG, 01.09.2015 - B 5 RS 11/15 B

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz;

    Derart auf die Gestaltung des Einzelfalls zugeschnittene Fragen können aber von vornherein keine Breitenwirkung entfalten, weil sie im angestrebten Revisionsverfahren nicht mit einer verallgemeinerungsfähigen Aussage beantwortet werden könnten (vgl hierzu BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10 und Nr. 39 S 58; BSG Beschlüsse vom 17.8.2009 - B 11 AL 192/08 B - Juris RdNr 3 und vom 29.12.2011 - B 11 AL 104/11 B - BeckRS 2012, 65384 RdNr 6).
  • BSG, 10.02.2016 - B 5 RE 27/15 B
    Derart auf die Gestaltung des Einzelfalls zugeschnittene Fragen können aber von vornherein keine Breitenwirkung entfalten, weil sie im angestrebten Revisionsverfahren nicht mit einer verallgemeinerungsfähigen Aussage beantwortet werden könnten (vgl hierzu BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10 und Nr. 39 S 58; BSG Beschlüsse vom 17.8.2009 - B 11 AL 192/08 B - Juris RdNr 3 und vom 29.12.2011 - B 11 AL 104/11 B - BeckRS 2012, 65384 RdNr 6).
  • BSG, 14.10.2015 - B 5 RE 12/15 B
    Derart auf die Gestaltung des Einzelfalls zugeschnittene Fragen können aber von vornherein keine Breitenwirkung entfalten, weil sie im angestrebten Revisionsverfahren nicht mit einer verallgemeinerungsfähigen Aussage beantwortet werden könnten (vgl hierzu BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10 und Nr. 39 S 58; BSG Beschlüsse vom 17.8.2009 - B 11 AL 192/08 B - Juris RdNr 3 und vom 29.12.2011 - B 11 AL 104/11 B - BeckRS 2012, 65384 RdNr 6).
  • BSG, 26.04.2018 - B 5 R 321/17 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Eine derart auf die Gestaltung des Einzelfalls zugeschnittene Frage kann aber von vornherein keine Breitenwirkung entfalten, weil sie im angestrebten Revisionsverfahren nicht mit einer verallgemeinerungsfähigen Aussage beantwortet werden könnte (vgl hierzu BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10 und Nr. 39 S 58; BSG Beschlüsse vom 17.8.2009 - B 11 AL 192/08 B - Juris RdNr 3 und vom 29.12.2011 - B 11 AL 104/11 B - Juris RdNr 6).
  • BSG, 28.11.2017 - B 5 R 45/17 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und

    Eine derart auf die Gestaltung des Einzelfalls zugeschnittene Frage kann aber von vornherein keine Breitenwirkung entfalten, weil sie im angestrebten Revisionsverfahren nicht mit einer verallgemeinerungsfähigen Aussage beantwortet werden könnte (vgl hierzu BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10 und Nr. 39 S 58; BSG Beschlüsse vom 17.8.2009 - B 11 AL 192/08 B - Juris RdNr 3 und vom 29.12.2011 - B 11 AL 104/11 B - BeckRS 2012, 65384 RdNr 6).
  • BSG, 14.07.2014 - B 5 R 128/14 B
    Eine derart auf die Gestaltung des Einzelfalls zugeschnittene Frage kann aber von vornherein keine Breitenwirkung entfalten, weil sie im angestrebten Revisionsverfahren nicht mit einer verallgemeinerungsfähigen Aussage beantwortet werden könnte (vgl hierzu BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 und 39; BSG Beschlüsse vom 17.8.2009 - B 11 AL 192/08 B - Juris RdNr 3 und vom 29.12.2011 - B 11 AL 104/11 B - BeckRS 2012, 65384 RdNr 6).
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